Rechtsanwältin Andrea Sittig Dresden
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Vorsorge

Vorsorge

Hier stellt sich sicher für jeden die Frage: Fluch oder Segen oder notwendiges Übel. Tatsache ist jedoch, es kann jeden treffen; man wird handlungsunfähig. Deshalb sollte jeder, der volljährig ist, vorgesorgt haben. Ob Vorsorgevollmacht, Patienten- und/oder Trauerverfügung, Handlungsvollmacht für den Selbstständigen, Betreuungsverfügung oder Sorgerechtsverfügung; ich erstelle diese Verfügungen nach einer ausführlichen Beratung ganz individuell und auf Sie persönlich zugeschnitten, ohne vorgedruckte Formulare, sondern so, dass Sie sich sicher sein können, bestmöglich vorgesorgt zu haben.


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