Rechtsanwältin Andrea Sittig Dresden
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MANDANTEN - INFORMATION ZUM ANWALTSHONORAR

Das Honorar ist nicht der Gewinn, sondern der Umsatz einer Anwaltskanzlei. Davon müssen finanziert werden:

die Berufshaftpflicht als Pflichtversicherung
die Beiträge der Anwaltskammer
die Büromiete einschließlich der Nebenkosten
alle Büroversicherungen
sämtliche Kosten für Arbeitsmittel und –materialien einschließlich Technik und Software
sämtliche Kosten für Post und Telekommunikation
sämtliche Kfz-Kosten für Fahrten zu Auswärtsterminen
Auslagen für Kopien und Akteneinsicht
die Kosten für Fortbildung

Die Umsatzsteuer bleibt nur ein Durchlaufposten und wird in voller Höhe an das Finanzamt abgeführt. Was dann noch übrig bleibt, ist der Gewinn der Kanzlei. Hiervon sind noch die Einkommenssteuer, Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge und die gesetzlichen Beiträge für das Rechtsanwaltsversorgungswerk zu zahlen. Die Abrechnung erfolgt jeweils nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder entsprechend einer individuellen Honorarvereinbarung. Gern erstelle ich Ihnen auch einen detaillierten Zahlungsplan. Ich werde niemals überhöhte Rechnungen stellen und meine Abrechnung immer transparent für Sie gestalten. Sollte es dennoch Unklarheiten geben, sprechen Sie mich darauf an.

Ihre Rechtsanwältin Andrea Sittig


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